Fluggastrechte kennen und erfolgreich durchsetzen

Aviclaim: Fluggastrechte kennen und erfolgreich durchsetzen

Egal, ob Fussballreise, Konzertreise oder einfach in den verdienten Urlaub. Voller
Vorfreude stehen Sie mit Ihrem Gepäck am Flughafen, bereit Ihren Flug
anzutreten. Doch dann erhalten Sie die unerwartete Nachricht, dass Ihr Flug
nicht wie geplant stattfinden kann. Flugverspätungen und annullierte Flüge
gehören für Airlines zum Alltag, für Passagiere ist dies jedoch eine
Ausnahmesituation. Gerade in diesen Momenten gilt es, Ruhe zu bewahren und
wissen, was zu tun ist. Fluggastrechte-Portale wie Aviclaim bieten betroffenen
Fluggästen Informationen über ihre Rechte und eine kostenlose
Anspruchsprüfung.

Entschädigungen bis zu 600€ pro Passagier

Nach europäischem Recht (Verordnung EG 261/2004) haben Passagiere auf
Flügen mit Start oder Landung in der EU (bei Start außerhalb der EU: Airline mit
Sitz in der EU) einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn der Flug
das Ziel mit mehr als drei Stunden Verspätung erreicht oder komplett annulliert
wird. Der Zeitpunkt der Information über die Annullierung spielt dabei eine
entscheidende Rolle. Werden Sie weniger als 14 Tage vor der geplanten
Abflugzeit über die Annullierung informiert, haben Sie einen Anspruch auf eine
Entschädigung von der Airline. Je nach Flugstrecke muss die Airline 250€ (bis
1.500 km), 400€ (bis 3.500 km) oder 600€ (ab 3.500 km) Entschädigung pro
Person zahlen.

Was passiert mit bereits gekauften Tickets?

Nun stehen Sie am Flughafen mit einem gestrichenen oder verspäteten Flug und
Ihrem gebuchten Ticket im Gepäck. Gerade bei Eventreisen, wenn z.B. ein
Fußballspiel oder ein Konzert besucht werden soll, ist die Frustration besonders
groß. Neben Entschädigungszahlungen sieht die Fluggastrechteverordnung
ebenfalls Erstattungen für zusätzliche Aufwendungen vor, die Ihnen unmittelbar
durch die Flugprobleme entstanden sind. Dazu zählen Dinge, wie Hotel- oder
Verpflegungskosten während der Wartezeit auf den nächsten Flug. Im Voraus
gebuchte Aktivitäten zählen leider nicht dazu und werden als
Frustrationsschaden nicht von der EU-Verordnung abgedeckt. Erstattungen für
verfallene Fussballtickets oder Konzertkarten können über das Montrealer
Abkommen abgewickelt werden. Dabei führt an dem Gang zum Rechtsanwalt in
der Regel kein Weg vorbei.

Empfehlung: Schließen Sie bei Eventreisen, die mit einer Flugreise verbunden
sind, eine Ticketversicherung für die Eintrittskarte ab.

Frust bei Flugverspätung

Entschädigung fordern mit Expertenhilfe

Zur Einreichung der Forderung bieten Fluggesellschaften in der Regel mehr oder
weniger umständliche Möglichkeiten auf ihren Webseiten an. Ihr Ziel ist es,
Entschädigungszahlungen zu vermeiden. Dazu werden Forderungen häufig mit
fadenscheinigen Ausreden zu außergewöhnlichen Umständen abgewiesen.
Davon sollte man sich jedoch nicht in die Irre führen lassen. Aviclaim prüft gratis
und unverbindlich Ihren Flug auf einen Anspruch auf Entschädigung. Besteht ein
Entschädigungsanspruch, können Sie die Experten von Aviclaim mit der
Forderung Ihrer Entschädigung beauftragen.

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